Deine Rechte


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Allgemeines

Wir (egal welchen Pass wir haben) müssen der Polizei auf die Finger schauen, Augen auf statt wegschauen! Sobald gewalttätige, sich unkorrekt verhaltende Polizist/innen merken, dass sie beobachtet werden und dass die Menschen ihre Rechte kennen, überlegen sie sich zweimal, was sie tun.

Die Polizei hat das Recht, Deine Personalien zu kontrollieren. Zwar bist Du nicht verpflichtet, einen Ausweis auf Dir zu tragen, aber um Ärger bzw. langwierige Abklärungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen einzustecken, wenn Du unterwegs bist (Das Ding wiegt ja nicht viel).
Die Polizist/innen müssen Dir auf Anfrage ihren Namen sagen, Zivilpolizist/innen den Ausweis zeigen. Merke Dir bei Übergriffen die Namen der Polizist/innen, Ort, Datum, Zeit und Namen und Adressen von allfälligen Zeug/innen. Das ist wichtig für die Beschwerden gegen die Polizei.
Melde Übergriffe durch die Polizei (schlagen, Beschimpfungen, etc.) Es gibt Organisationen, die Dir helfen können. Am Ende dieser Site findest einen Link mit Adressen, wohin Du dich wenden kannst.
Wirst du Opfer von Übergriffen, so hast Du das gesetzliche Anrecht auf Hilfe (melde Dich bei der Beratungsstelle Opferhilfe, siehe Adressverzeichnis)
Bei Kontakten mit der Polizei immer ruhig und höflich bleiben.
Wir empfehlen Aussageverweigerung. Das bedeutet, dass Du nur Deine Personalien angeben musst und auf alle weiteren Fragen antwortest :"Dazu habe ich nichts zu sagen."
Schreib immer ein Erinnerungsprotokoll (weiter unten), wenn Du Probleme mit der Polizei hattest, damit Du nicht wichtige Sachen vergisst.
Sich bei Polizeiübergriffen einzumischen ist immer gut und notwendig. Das Risiko dabei ist eine Anzeige (und Busse) wegen Behinderung einer Amtshandlung. Deshalb: Nicht reindrängeln (ausser bei gewalttätigen Übergriffen), besser aus einer gewissen Distanz die Betroffenen über ihre Rechte (z.B. Aussageverweigerung) aufklären. Merk Dir Zeit/Ort/Geschehnisse, falls die Betroffenen Zeug/innen brauchen.
Versuche Deine Rechte durchzusetzen, aber sei nicht frustriert, wenn es nicht gleich klappt.
Gewalt gegen Polizist/innen bringt ausser noch grösseren Problemen nichts.
Falls Du eine Busse bekommst, kontaktiere eineN Anwalt/Anwältin, um abzuklären, ob sich eine Einsprache lohnt (beachte die Einsprachefrist!)
Du kannst Bussen auch in Raten zahlen oder mit sozialer Arbeit abarbeiten. Informiere Dich (siehe Adressteil).
Gib Dein Wissen und Deine Erfahrungen an andere weiter.

Aussageverweigerung

Sobald du mit der Polizei zu tun hast, beginnt schon die Befragung (das Verhör, die Einvernahme) und alle Aussagen, die du machst, können gegen dich (oder andere) verwendet werden.
Die meisten Urteile stützen sich mehr auf Aussagen/Geständnisse als auf Beweise. Du kannst also selber lieb sein...
Ohne Beweise und/oder Geständnisse, resp. Aussagen von dir oder von anderen können die Ermittlungsbehörden nicht viel machen.
Du bist zu keinerlei Aussage verpflichtet!
Aussageverweigerung ist kein Trick, sondern dein Recht als Angeschuldigte/-r.

Wer sich rausreden will, redet sich und andere rein!

Aussageverweigerung bedeutet

Angeben musst du nur deine Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort, Name der Eltern)
Nicht angeben musst du: Woher du kommst, wohin du gehst, Arbeit (Arbeitgeber/in, Lehrmeister/in), Hobbies, Bekannte, etc. Du bist nicht verpflichtet diese Informationen zu geben.
"Ich habe nichts zu sagen" oder "Ich verweigere die Aussage" sind die besten Antworten. Lass dich weder einschüchtern noch provozieren. Die meisten Drohungen sind Bluffs, die dich einschüchtern sollen.

Entschliesst du dich Aussagen zu machen (du musst nicht!), dann denke an folgendes: